Als Eigentümer ist das möglich, als Mieter sollte man mit seinem Vermieter in den Dialog treten. Prinzipiell darf der Vermieter die Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Wichtig ist, sie muss leicht zurückzubauen sein, fachmännisch installiert und darf nicht gegen baurechtliche Bestimmungen verstoßen. Begründet wird dies unter anderem damit, dass der Mieter Energiekosten spart, aber vor allem, weil auch eine kleine Solaranlage das in Art. 20a GG politisch angestrebte Ziel der Energiewende positiv unterstützt.

Balkonkraftwerk und Strom-speicher ?
Diese Kombination macht wenig Sinn…