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Einspeise-vergütung und Steuer?

Bild von Rob Owen-Wahl auf Pixabay

Es macht wirtschaftlich keinen Sinn ggf. überschüssigen Strom zu verkaufen. Die (überschüssige) Leistung der Anlage ist schlicht zu gering. Da also kein Strom verkauft wird, fällt kein Gewinn an und somit ist das Betreiben eines Balkonkraftwerks steuerfrei.

Zur Erläuterung
Mit einer 600W Anlage können jährlich bis zu 600kWh erzeugt werden. Bei derzeit etwa 6Cent pro kWh Einspeisevergütung wären das 36€ im Jahr (wenn der gesamte produzierte Sonnenstrom eingespeist werden würde – kein Eigenverbrauch!). Damit eine Einspeisung überhaupt vergütet werden kann, muss ein Zweirichtungszähler im Zählerschrank eingesetzt werden. Die Miete für diesen Zähler beträgt etwa 40€ pro Jahr. Somit wird direkt ersichtlich, dass eine Einspeisung keinen Sinn macht.

Der direkte Eigenverbrauch ist um ein vielfaches lukrativer, bedenkt man dass 1kWh etwa 35Cent kostet und beim Einspeisen nur zu 6Cent vergütet werden.

Zweirichtungszähler

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